Im Juni 2007 wurde durch die Bundesregierung beschlossen, den Energieausweis für Bestandsgebäude verbindlich einzuführen.
Die Regelungen zum Energieausweis finden sich im Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Hiernach sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet, im Falle des Verkaufs oder der Vermietung Kauf– und Mietinteressenten einen Energieausweis vorzulegen.