Informationen zum energetischen Bauen und Sanieren unter Tel. +49 931 88074410
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Energieausweis

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Im Juni 2007 wurde durch die Bundesregierung beschlossen, den Energieausweis für Bestandsgebäude verbindlich einzuführen.

Die Regelungen zum Energieausweis finden sich im Gebäudeenergiegesetz (GEG).

 

Hiernach sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet, im Falle des Verkaufs oder der Vermietung Kauf– und Mietinteressenten einen Energieausweis vorzulegen.

 

 

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